| Sind Sie Auszubildender
/ Auszubildende? Dann lesen bitte den Abschnitt 1
Sie arbeiten seit mehreren Jahren in der
Zahntechnik? Sie haben aber keinen Berufsabschluss Zahntechnik?
Dann lesen Sie bitte den Abschnitt 2
1. Abschnitt: Hinweise für Auszubildende
Sie wollen Ihre Ausbildung eventuell
ohne den Besuch der Berufsschule machen und statt dessen diesen Fernkurs
belegen?
Grundsätzlich kann jeder Auszubildende
an diesem Fernkurs teilnehmen, da der Fernkurs kein Bestandteil des Ausbildungsvertrages
ist und in diesen auch nicht einbezogen werden kann.
Eine eventuelle Befreiung vom Berufsschulunterricht
erfolgt unabhängig von der Teilnahme an diesem Fernkurs.
Die Befreiung vom Berufsschulunterricht
ist nicht in jedem Bundesland möglich.
Sie müssen daher auf jeden Fall
Rechtsauskunft bei der Handwerkskammer einholen!
Mögliche Befreiungsgründe vom
Berufsschulunterricht für Azubis:
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn (meist
zwischen 18 und 24 Jahre)
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eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung
oder bestimmte Bildungsvoraussetzungen (Abitur,
Studium)
-
eventuell Härtefälle
Verweisen Sie darauf, dass die theoretische
Ausbildung durch den staatlich zugelassenen Fernkurs gewährleistet
ist.
2. Abschnitt: Hinweise für mehrjährig
Beschäftigte ohne Berufsabschluss:
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Wenn Sie keinen Berufsabschluss Zahntechniker/Zahntechnikerin
haben, aber seit mehreren Jahren in diesem Beruf tätig
sind, so können Sie sich jederzeit zur Kammerprüfung (Gesellenprüfung)
anmelden und müssen keine Berufsschule besuchen.
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Sie können sich also jederzeit zum Fernkurs
anmelden
Das Projekt kann als Fernkurs nicht
für Teilnehmer angeboten werden, deren Ausbildungslabor in den Regierungsbezirken
Baden und Freiburg des Landes Baden-Württemberg liegt
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