Nächste Seite zurück zur Hauptseite
Institut für Dentale Fernschulung


Die Rechtslage



 
  Sind Sie Auszubildender / Auszubildende? Dann lesen bitte den Abschnitt 1

Sie arbeiten seit mehreren Jahren in der Zahntechnik?  Sie haben aber keinen Berufsabschluss Zahntechnik?  Dann lesen Sie bitte den Abschnitt 2
 
 

1. Abschnitt: Hinweise für Auszubildende
Sie wollen Ihre Ausbildung eventuell ohne den Besuch der Berufsschule machen und statt dessen diesen Fernkurs belegen? 
Grundsätzlich kann jeder Auszubildende an diesem Fernkurs teilnehmen, da der Fernkurs kein Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist und in diesen auch nicht einbezogen werden kann.
Eine eventuelle Befreiung vom Berufsschulunterricht erfolgt unabhängig von der Teilnahme an diesem Fernkurs.

Die Befreiung vom Berufsschulunterricht ist  nicht in jedem Bundesland möglich.
Sie müssen daher auf jeden Fall Rechtsauskunft bei der Handwerkskammer einholen!

Mögliche Befreiungsgründe vom Berufsschulunterricht für Azubis:

  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn (meist zwischen 18 und 24 Jahre) 
  • eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder bestimmte Bildungsvoraussetzungen (Abitur, Studium
  • eventuell Härtefälle 
Verweisen Sie darauf, dass die theoretische Ausbildung durch den staatlich zugelassenen Fernkurs gewährleistet ist.

2. Abschnitt: Hinweise für mehrjährig Beschäftigte ohne Berufsabschluss:
 

  • Wenn Sie keinen Berufsabschluss Zahntechniker/Zahntechnikerin haben, aber seit mehreren Jahren in diesem Beruf tätig sind, so können Sie sich jederzeit zur Kammerprüfung (Gesellenprüfung) anmelden und müssen keine Berufsschule besuchen.
  • Sie können sich also jederzeit zum Fernkurs anmelden


Das Projekt kann als Fernkurs nicht für Teilnehmer angeboten werden, deren Ausbildungslabor in den Regierungsbezirken Baden und Freiburg des Landes Baden-Württemberg liegt


 

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich per E-mail an:    IDF@zahntechnikskript.de
oder Tel:  0170 4840810



 
 
Nächste Seite zurück zur Hauptseite

aktualisiert am 05.05.02

Copyright bei Alexander Roos, Insheim 2000