Staatlich zugelassener Fernkurs

Institut für Dentale Fernschulung

Fernkurs für Zahntechnik - Vorbereitung auf die schriftliche Kammerprüfung

Rechtsgrundlage

Hinweise für Auszubildende


Paragraf

Sie wollen Ihre Ausbildung eventuell ohne den Besuch der Berufsschule machen und statt dessen diesen Fernkurs belegen? Grundsätzlich kann jeder Auszubildende an diesem Fernkurs teilnehmen, da der Fernkurs kein Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist und in diesen auch nicht einbezogen werden kann. Eine eventuelle Befreiung vom Berufsschulunterricht erfolgt unabhängig von der Teilnahme an diesem Fernkurs.

Die Befreiung vom Berufsschulunterricht ist nicht in jedem Bundesland möglich. Berücksichtigen Sie auch, dass Fernkurse den Berufsschuluntericht nur teilweise ersetzen können. Sie müssen daher auf jeden Fall Rechtsauskunft bei der Handwerkskammer einholen!

Mögliche Befreiungsgründe vom Berufsschulunterricht für Azubis:

  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn (meist zwischen 18 und 24 Jahre)
  • eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder bestimmte Bildungsvoraussetzungen (Abitur, Studium)
  • eventuell Härtefälle

Verweisen Sie darauf, dass die theoretische Ausbildung durch den staatlich zugelassenen Fernkurs gewährleistet ist.

Hinweise für mehrjährig Beschäftigte ohne Berufsabschluss:


  • Wenn Sie keinen Berufsabschluss Zahntechniker/Zahntechnikerin haben, aber seit mehreren Jahren in diesem Beruf tätig sind, so können Sie sich jederzeit zur Kammerprüfung (Gesellenprüfung) anmelden und müssen keine Berufsschule besuchen.
  • Sie können sich also jederzeit zum Fernkurs anmelden

Das Projekt kann als Fernkurs nicht für Teilnehmer angeboten werden, deren Ausbildungslabor in den Regierungsbezirken Baden und Freiburg des Landes Baden-Württemberg liegt.

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